1.
Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die
statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde bildet 10 Wahlbezirke. Die Wahlräume befinden sich in:
| Wahlbezirk Nr. | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) |
| 0001 | Rathaus | Rathaus, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Zimmer 118 |
| 0002 | Seniorenclub | „Haus am Kurpark“, Poststraße 10, 06567 Bad Frankenhausen |
| 0003 | Rotbart-Arena | Rotbart Arena, Esperstedter Straße 23, 06567 Bad Frankenhausen |
| 0004 | Domizil | Jugendfreizeitzentrum DOMizil, Bahnhofstraße 5, 06567 Bad Frankenhausen |
| 0005 | Staatliche Regelschule | Staatliche Regelschule, Müldener Straße 11, 06567 Bad Frankenhausen |
| 0006 | Ortsteil Esperstedt | Bürgerhaus, Parkstraße 161, 06567 Bad Frankenhausen OT Esperstedt |
| 0007 | Ortsteil Seehausen | Bürgerhaus, Planplatz 9, 06567 Bad Frankenhausen OT Seehausen |
| 0008 | Ortsteil Udersleben | Staatliche Grundschule, Hauptstraße 71, 06567 Bad Frankenhausen OT Udersleben |
| 0009 | Ortsteil Ichstedt | Pfarrhaus, Schulstraße 200, 06567 Bad Frankenhausen OT Ichstedt |
| 0010 | Ortsteil Ringleben | Dorfgemeinschaftshaus „Storchennest, Kupperstraße 49, 06567 Bad Frankenhausen OT Ringleben |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09.06.2024 um 15.00 Uhr im Rathaus (Sitzungssaal), Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme ab,
| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt |
| oder | |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde (hier: Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Abs. 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Bad Frankenhausen, den 7. Mai 2024
Stadtverwaltung Bad Frankenhausen
Matthias Strejc
Bürgermeister