Titel Logo
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Text_Offenlegung_Ringleben_52009325

 

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung und der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde Bad Frankenhausen, Gemarkung Ringleben

Flur 2, Flurstücke:

394/1, 395, 399/1, 488, 489, 501/405, 502/405, 503/405, 504/405, 547/399, 548/399, 549/399, 576/392, 646/398, 647/398, 648/398;

Flur 3, Flurstücke:

617, 620, 681/490, 683/490, 684/490;

Flur 7, Flurstücke:

802, 806, 911, 915, 921, 922, 923, 928/2, 929, 979/912, 980/912, 981/912, 992/910, 993/906, 1002/916, 1005/916, 1006/914, 1007/913, 1008/917, 1009/917, 1010/917, 1038/916, 1039/916, 1040/916;

Flur 8, Flurstücke:

958, 974, 975, 1028/959;

Flur 9, Flurstücke:

1116, 1117, 1136/987, 1137/987, 1138/987, 1165/988, 1170/988, 1204/989, 1205/989;

wurde eine Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 10.06.2026 bis 09.07.2026

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern in der Zeit Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch eingelegt werden.

Artern, 20.05.2026

Cliff Galander

Außendienstkoordinator