Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 die geprüften Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils gesondert festgestellt und über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils gesondert Beschluss gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamts des Kyffhäuserkreises sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom
16. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, Zimmer 001, 06567 Bad Frankenhausen, während folgender allgemeiner Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
Darüber hinaus werden die festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamts des Kyffhäuserkreises sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, Zimmer 001, 06567 Bad Frankenhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bad Frankenhausen, 21.05.2026
Matthias Strejc
Bürgermeister