Titel Logo
Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Jahresrechnungen 2022 und 2023 der Stadt Bad Frankenhausen

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 die geprüften Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils gesondert festgestellt und über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils gesondert Beschluss gefasst.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamts des Kyffhäuserkreises sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters liegen gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der Zeit vom

16. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026

bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, Zimmer 001, 06567 Bad Frankenhausen, während folgender allgemeiner Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag

von 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus werden die festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 mit ihren Anlagen, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamts des Kyffhäuserkreises sowie die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, Zimmer 001, 06567 Bad Frankenhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Bad Frankenhausen, 21.05.2026

Matthias Strejc

Bürgermeister