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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen

für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in der Sitzung am 22.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von

Donnerstag, 6. Juli 2023 bis Donnerstag, 13. Juli 2023

zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, 06567 Bad Frankenhausen, Markt 1, Hauptamt, - Zimmer 113 - während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen 1 Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, 06567 Bad Frankenhausen, Markt 1, Hauptamt, - Zimmer 113 -) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bad Frankenhausen, den 27.06.2023

Strejc

Bürgermeister