Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in der Sitzung am 22.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufgestellt. Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Donnerstag, 6. Juli 2023 bis Donnerstag, 13. Juli 2023
zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, 06567 Bad Frankenhausen, Markt 1, Hauptamt, - Zimmer 113 - während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen 1 Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, 06567 Bad Frankenhausen, Markt 1, Hauptamt, - Zimmer 113 -) mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bad Frankenhausen, den 27.06.2023
Strejc
Bürgermeister