hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung der Oberkirche“ der Stadt Bad Frankenhausen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie ohne der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes für eine gastronomische Einrichtung (Imbiss/Kiosk) mit Freiterrasse im Bereich der öffentlichen Grünfläche östlich der Oberkirche.
Der Stadtrat Bad Frankenhausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2024 den Planentwurf der o.g. 1. Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung der Oberkirche“ der Stadt Bad Frankenhausen, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit einer Anlage, in der Fassung April 2024 werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
vom 10.06.2024 bis 12.07.2024
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
https://bad-frankenhausen.de/stadt-buerger/aktuelles/oeffentlichebekanntmachungen/ zur Einsichtnahme
bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 107 |
| Sprechzeiten: | |
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@bad-frankenhausen.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Bad Frankenhausen unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Bad Frankenhausen, 05.06.2024
gez. Strejc
Bürgermeister