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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aktuelles aus dem Rathaus

Beschluss Nr. 648-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

1.

Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat beschließt nach Prüfung und Beratung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen die Behandlung entsprechend der Beschlussvorschläge des Planungsbüros TB|MARKERT.

Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ist über redaktionelle Anpassungen bzw. Klarstellungen keine Änderung des geänderten Entwurfs des Flächennutzungsplanes veranlasst.

2.

Feststellungsbeschluss

Der Stadtrat stellt den vom Planungsbüro TB|MARKERT vorgestellten Planentwurf fest.

Der festgestellte Plan erhält die Fassung vom 02.05.2024.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Genehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.

Beschluss Nr. 649-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Billigung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung der Oberkirche“ der Stadt Bad Frankenhausen im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen.

b)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung der Oberkirche“ der Stadt Bad Frankenhausen sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen soll eingeleitet werden.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Touristische Erschließung der Oberkirche“ der Stadt Bad Frankenhausen erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Beschluss Nr. 650-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Förderanlagen der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Fachplaner - Firma „Elektroplanung Mußfeld“ - an die Firma Otis GmbH & Co. OHG aus Berlin.

Beschluss Nr. 651-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Holzfassade der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Planergemeinschaft ARGE „Schiefer Turm“ Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB und Architekturbüro Hauswald BDA an die Firma Tischlerei Grabe aus Rastenberg zu vergeben.

Beschluss Nr. 652-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Holzfenster der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Planergemeinschaft ARGE „Schiefer Turm“ Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB und Architekturbüro Hauswald BDA an die Firma Fischer Fenster+Türen+Fassadenbau GmbH aus Nordhausen zu vergeben.

Beschluss Nr. 653-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Veranstaltungstechnik der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag Fachplaner- Firma „Elektroplanung Mußfeld“ an die Firma PROKLANG GmbH aus Erfurt zu vergeben.

Beschluss Nr. 654-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Brücke über den Solgraben an folgende Firmen:

LOS 1 Fa. Baugeschäft Bärwinkel GmbH Großenehrich

LOS 2 Fa. Bode Bautechnik GmbH Leinefelde-Worbis

LOS 4.Fa. Fa. HTB Küllstedt GmbH

Die notwendigen finanziellen Mittel werden aus Haushaltsresten und dem Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 655-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Brücke BW63 Teichmühle für das LOS 3 an die Fa. Bau-Service Hoff Nordhausen.

Die notwendigen finanziellen Mittel werden aus dem Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 656-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Instandsetzung der Müldener Straße und der Straße am Möbelmarkt in Teilbereichen an die Firma Bätzoldts Garten- und Landschaftsbau GmbH.

Die erforderlichen Mittel werden im HH-Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 657-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für den Teilabschnitt Ölweg OT Seehausen - Instandsetzung Fahrbahn, Gehweg und Nebenanlagen an die Fa. Mütze & Rätzel Bauunternehmen GmbH.

Die erforderlichen Mittel werden im HH-Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.

Beschluss Nr. 658-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Widmung der in der Gemarkung Bad Frankenhausen, Flur 11, Flurstücke 913 und 855/19 gelegenen Grundstücke als öffentliche Straße. Die Widmung ist Eigentumsübergang an die Stadt und nach Abnahme der vertraglich geregelten Erschließungsmaßnahmen mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und damit rechtswirksam.

Beschluss Nr. 659-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt die Straße im neuen Wohngebiet in der Weidengasse (ehemaliges Jugendschwimmbad) „Werner-Haselhuhn-Straße“ zu benennen.

Beschluss Nr. 660-42/24

Einbringer: Bürgermeister

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistung des City-Managements an die Agentur Gecko Two GmbH aus Leipzig in Höhe von 57.420,- € netto nach Vorlage des Fördermittelbescheides seitens der Städtebauförderung.