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Amtsblatt der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

 

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52042225 fortgeführt.

Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung Ichstedt , Flur 10 , Flurstück/e: 352/1 (alt); 352/3 (neu)

Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 81.01 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte

vom 15.07.2026 bis 14.08.2026

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern in der Zeit Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 22.06.2026

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Referat 22, Datenführung

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche