Die Kurstadt Bad Frankenhausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung die nachstehenden Grundstücke.
Baufläche im Mischgebiet „Esperstedter Straße“ - Bereich 2 in Bad Frankenhausen
| Gemarkung: | Bad Frankenhausen |
| Blatt: | 7203 |
| Flur: | 13 |
| Flurstück(e): | 1014/3, 1015/3, 1016/3, 1017/3, 1020/33 |
| Größe: | 3.835 m² |
| zum Mindest- gebot von | 215.000,00 € |
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| zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten |
Die unbebauten Grundstücke befinden sich am östlichen Ortseingang der Kur- und Erholungsstadt Bad Frankenhausen, mit direkter Anbindung über die Erschließungsstraße des Wohngebiets an die L 1172. Sie liegen an der Esperstedter Straße und sind im Bebauungsplan 11 festgesetzt, wobei alle Festsetzungen zwingend einzuhalten sind.
Für das Gebiet ist die Nutzung als MI (Gewerbegebiet) vorgesehen. Die Grundflächenzahl beträgt 0,6, und eine zweigeschossige Bauweise ist zulässig. Zudem liegt ein genehmigter Bebauungsplan für das Gebiet vor.
Die Flächen eignen sich hervorragend für Gewerbe, Handel, Produktion und Büro, auch in Verbindung mit Wohnen. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Wohngebiet mit zahlreichen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie die Reha-Klinik der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Bad Frankenhausen ist nicht nur ein staatlich anerkanntes Sole-Heilbad, sondern auch Garnisonstadt mit über 1.500 Dienstposten in der Kyffhäuserkaserne. Die Lage bietet somit vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in einer lebendigen und gut angebundenen Umgebung.
Die Stadt Bad Frankenhausen bietet zur Entwicklung der Infrastruktur das Grundstück, wie steht und liegt, zum Mindestgebot von 215.000,00 € zzgl. aller mit dem Kauf in Verbindung stehender Nebenkosten zum Verkauf an.
Erwerbsangebote sind bis zum
25. August 2025, 12:00 Uhr mit der deutlichen Kennzeichnung
„Baufläche im Mischgebiet „Esperstedter Straße“ - Bereich 2 in Bad Frankenhausen“ - Bitte nicht öffnen“
bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Gremium der Stadt Bad Frankenhausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des ThürVgG und der VOL/A bzw. VOB/A finden keine Anwendungen.
Für weitere Auskünfte steht die Stadtverwaltung unter Telefon (03 46 71) 720-23 zur Verfügung. Hier können Besichtigungstermine vereinbart oder vorhandene Unterlagen eingesehen werden.
Gez. Strejc
Bürgermeister