Beschluss Nr. 556-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 548-31/23 vom 22.06.2023 zur 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Bad Frankenhausen.
Beschluss Nr. 557-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Bad Frankenhausen.
Beschluss Nr. 558-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung des Bestandsmauerwerks des Kirchenschiffs der Oberkirche gemäß dem Vergabevorschlag der Planergemeinschaft ARGE „Schiefer Turm“ Jordan Balzer Schubert Architekten PartG mbB und Architekturbüro Hauswald BDA an die Firma Stump- Franki Spezialtiefbau GmbH aus Chemnitz
Beschluss Nr. 559-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen fasst den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Maßgebend ist das in der Anlage (Übersichtslageplan vom Sep. 2022) gekennzeichnete Gebiet zwischen der Panoramastraße und dem südlichen Gelände der Kurklinik.
Folgende Flurstücke gehören zum räumlichen Geltungsbereich der 9. Änderung bzw. werden durch die Planung betroffen:
Gemarkung Bad Frankenhausen, Flur 17, Teilflächen der Flurstücke 2063/1780, 2064/1780, 2065/1780, 2066/1780, 1780/2. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,15 ha.
Das Planverfahren wird im Regelverfahren auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt.
Beschluss Nr. 560-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen beschließt:
Als Korrektur des Aufstellungsbeschlusses Nr. 433-24/22 den Übersichtsplan vom 07.09.2021 durch den Übersichtsplan vom Sep. 2022 zu ersetzen.
Beschluss Nr. 561-32/23
Einbringer: Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen lehnt die Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss Nr. 433-24/22 vom 07.07.2022 für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „südlich des Uderslebener Weges“ nach § 2 Abs. 1 BauGB, den Beschluss ab, einen 2. Geltungsbereich für externe Kompensationsmaßnahmen in die Planung aufzunehmen.
Maßgebend für den 2. Geltungsbereich ist das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet westlich und nördlich des Schießstandes in der Gemarkung Ichstedt.
Folgende Flurstücke gehören zum 2. räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung bzw. werden durch die Planung betroffen:
Gemarkung Ichstedt, Flur 7, Teilflächen der Flurst. 347/255, 346/255 und 256/1.
Der 2. Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,07 ha.
Das Planverfahren wird im Regelverfahren auf der Grundlage des BauGB in der aktuell gültigen Fassung durchgeführt.
-Dieser Beschluss wurde abgelehnt!-