Die Stadt Bad Frankenhausen hat für den Festumzug Frankenhäuser Bauernmarkt, am Samstag, den 13.09.2025 folgende, für die Teilnehmenden zwingend einzuhaltende, Richtlinien beschlossen:
Allgemeines
Jeder Verantwortliche eines Umzugsbildes bestätigt mit der Anmeldung, über die Teilnahme zum Festumzug, die Kenntnisnahme der Richtlinie zum Festumzug am 13.09.2025. Jeder Teilnehmende ist über die Inhalte der Richtlinie durch den Verantwortlichen des jeweiligen Umzugsbildes vorab zu informieren.
Zu einem Umzugsbild zählen alle zur Gruppe gehörenden Personen, Tiere, Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Anhängern, Aufbauten und sonstige Gegenstände, die am Umzug teilnehmen und verwendet werden.
Diese Richtlinie findet ihre Gültigkeit für die Vor- und Nachbereitungszeit, also die Aufstell- und Abbauzeit des Festumzuges.
Blocklänge
Die Gesamtlänge eines Umzugsblocks ist auf 100 m bzw. mit Musikkapelle auf 110 m zu beschränken.
Aufstellung
Die Aufstellung des Festumzuges erfolgt nach einem Nummernsystem, das vom Stadtmarketing festgelegt wird.
Tiere
Eine Teilnahme von Pferden & Ochsen am Festumzug ist auf das Umzugsbild „Der Freunde von Anno Dazumal“ beschränkt. Pferde und Kutschen sowie Reiter/innen müssen gegen Unfälle und Haftpflichtschäden versichert sein. Die Verkehrssicherungspflicht und die Verkehrstauglichkeit liegen allein in der Verantwortung des Zugteilnehmers. Je Zugtier ist ein erfahrener Pferdebegleiter einzusetzen. Die Teilnahme sonstiger Tiere ist ausgeschlossen.
Fahrzeuge
Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge beim Festumzug erlaubt, die den nachfolgenden Auflagen entsprechen und für den Straßenverkehr zugelassen sind und andere, die eine Sondergenehmigung oder TÜV-Gutachten besitzen.
Umzugswagen dürfen eine Gesamtbreite von 2,5 m und eine Gesamthöhe von 4,0 m nicht überschreiten. Sind die Umzugswagen mit Personen besetzt, dann liegt die maximale Gesamthöhe bei 2,5 m. Die Gesamtlänge darf 22 m nicht überschreiten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit während des Festumzuges beträgt 6 km/h.
Kommt ein Fahrzeug während des Umzuges zum Stehen und fällt aus, dann ist dieses unter Einbeziehung des Ordnerpersonals am Straßenrand abzustellen und verbleibt dort bis zum Festumzugsende.
Weiterhin ist es nicht gestattet, fremde und nicht angemeldete Fahrzeuge jeglicher Art in den Festumzug einzuschleusen.
Versicherung
Für die Mitwirkenden des Festumzuges besteht kein persönlicher gesetzlicher Haftpflichtdeckungsschutz über die Haftpflichtversicherung der Stadt Bad Frankenhausen sowie kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für die erforderliche Sicherheit der Teilnehmer sowie für eventuelle Schäden sind die Mitwirkenden grundsätzlich selbst verantwortlich.
Gestaltung des Umzugsbildes
Grundsätzlich liegt die Gestaltung der Umzugsbilder bei den Teilnehmenden.
Bei der Gestaltung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Gestaltung des Umzugsbildes hat so zu erfolgen, dass eine Gefährdung Dritter verhindert wird.
Kommerzielle Werbung ist nicht gestattet. Ausnahmen sind nur nach Absprache und Zustimmung des Stadtmarketings möglich.
Untersagt ist die Teilnahme von Personengruppen oder einzelnen Personen, sowie das Tragen von Kleidung und Uniformen, als auch die Verwendung von Kundgebungsmitteln, sofern diese zum Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung beitragen sollen.
Verhalten im Festumzug
Oberstes Gebot für die Teilnahme am Festumzug ist Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme!
Für alle Teilnehmenden gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Bereits im Verdachtsfall, z.B. bei Alkoholgeruch, wird der Betroffene sofort vom Festumzug ausgeschlossen.
Wir bitten zudem das Rauchen auf der Aufstellfläche einzuschränken bzw. zu unterlassen. Während der Durchführung des Festumzuges ist das Rauchen strikt verboten.
Den Anweisungen der Ordner, Umzugsleitung und Polizei ist in jedem Fall Folge zu leisten. Wer gegen diese Anweisungen verstößt, wird von der Teilnahme am Festumzug ausgeschlossen.
Ein angemessener Sicherheitsabstand von Gruppe zu Gruppe ist unbedingt einzuhalten. Bei eventuellen Pannen von Fahrzeugen sind selbige sofort so am Straßenrand zu platzieren, dass alle weiteren Umzugsteilnehmer daran vorbeikönnen. Nach Behebung der Panne kann sich der Festwagen am Ende des Zuges wieder einreihen.
Das werfen von Süßigkeiten oder sonstigen Dingen ist untersagt. Die Ausgabe von solchen Aufmerksamkeiten hat ausschließlich von Hand zu Hand erfolgen. Es ist untersagt, Sägemehl, Konfetti, Computerschnitzel o.ä. zu verwenden, um unnötigen Mehraufwand bei der Straßenreinigung zu vermeiden.
Die Verwendung von offenem Feuer ist verboten mit Ausnahme der „Frankenhäuser Hausmänner“, die Fackeln in eigner Verantwortung tragen.
Wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf einen erfolgreichen und einmaligen Festumzug.
Stadtmarketing Bad Frankenhausen
Ilka Illing
Markt 1
06567 Bad Frankenhausen
Tel. 034671 720 56
Mobil 0152 59103405
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