Öffentliche Sitzung
| 11. | Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen | VL- 777/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen.
Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.
21 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -