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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil (AT)
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Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022

Beschlussausfertigung

aus der 35. Sitzung des Stadtrates

am Dienstag, 12.12.2023

Öffentliche Sitzung

13.

Feststellung der

geprüften Jahresrechnung

für das Haushaltsjahr 2022

VL-

806/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.

Die festgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit dem Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO

in der Zeit vom

22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024

im Rathaus, Parterre, Rathausinformation, Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza öffentlich ausgelegt und kann während der folgenden Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zu Kenntnisnahme vorzulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

Auf Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

9 Ja-Stimmen (mehrheitlich)

0 Nein-Stimmen

12 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister — - Siegel -