Öffentliche Sitzung
| 20. | Beschluss über die Billigung des Entwurfs zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Barfüßerkloster“ der Stadt Bad Langensalza und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a BauGB (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL- 821/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Barfüßerkloster“ der Stadt Bad Langensalza mit der Planzeichnung sowie der städtebaulichen Begründung in der Fassung vom November 2023 und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a Abs. 4 BauGB.
Die Aufhebung erfolgt nach § 13 BauGB, sodass ein Umweltbericht nicht erforderlich ist.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, erfolgt auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza sowie im Internet bekannt zu machen.
21 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -