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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil (AT)
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Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza

Beschlussausfertigung

aus der 35. Sitzung des Stadtrates

am Dienstag, 12.12.2023

Öffentliche Sitzung

21.

Beschluss über die Billigung des

Vorentwurfes des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes für das

Sondergebiet „Biogasanlage

am Ascharaer Kreuz“

der Stadt Bad Langensalza und

Beschluss zur Durchführung der

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1

BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und der Nachbargemeinden

gem. § 4 Abs. 1 BauGB

(Billigungs- und Offenlegungsbeschluss)

VL-

822/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Vorentwurf des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza mit der Planzeichnung und Städtebaulicher Begründung in der Fassung vom 17.11.2023 sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung vom 15.11.2023 und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4(1) BauGB.

Träger des Planverfahrens ist die Stadt Bad Langensalza. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza bekannt zu machen.

21 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -