Öffentliche Sitzung
| 21. | Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza und Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL- 822/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Vorentwurf des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Biogasanlage am Ascharaer Kreuz“ der Stadt Bad Langensalza mit der Planzeichnung und Städtebaulicher Begründung in der Fassung vom 17.11.2023 sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung vom 15.11.2023 und beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4(1) BauGB.
Träger des Planverfahrens ist die Stadt Bad Langensalza. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza bekannt zu machen.
21 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -