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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 1/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

aus der 4. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 12.12.2024

Öffentliche Sitzung

23.

Erlass einer Bewohnerparkordnung

der Stadt Bad Langensalza

VL-94/8/2024

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Zuständigkeit im übertragenen Wirkungskreis, die in der Anlage beigefügte Bewohnerparkordnung mit Inkrafttreten ab 01.01.2025 zu erlassen. Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

23 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  — - Siegel -

Anlage:

Bewohnerparkordnung

der Stadt Bad Langensalza

§ 1

Bewohnerparkordnung

Aufgrund des § 6a Abs. 5a und 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH) vom 13. Februar 2007 (GVBl.S. 11), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. April 2023 (GVBl. S. 176), erlässt die Stadt Bad Langensalza nachstehende Bewohnerparkordnung:

§ 2

Bewohnerparkbereiche

Folgende öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet von Bad Langensalza sind als Bewohnerparkplätze bzw. Bewohnerparkflächen gekennzeichnet:

Bewohnerparkbereich „A“

Lange Brüdergasse

Greußengasse

Bewohnerparkbereich „B“

Unterm Berge

Karlstraße

Bewohnerparkbereich „C“

Parkplatz Töpfermarkt

Parkplatz Friedrich-Mann-Straße

Bewohnerparkbereich „D“

Holzgasse

Bewohnerparkbereich „D3“

Oostkampstraße

Bewohnerparkbereich „E“

Mühlgasse

Kurze Brüdergasse

Bewohnerparkbereich „F“

Ufhover Kirchplatz

Straße der Einheit

Bewohnerparkbereich „G“

Mauergasse

Lindenbühl

Erfurter Straße

Bewohnerparkbereich „H“

Kleinspehnstraße

Bewohnerparkbereich „I“

Bergstraße

Auf dem Berge

Bewohnerparkbereich „J“

Oststraße

Bewohnerparkbereich „K“

Am Wilden Graben

Schlosshof

Bewohnerparkbereich „L“

Böhmenstraße

Bewohnerparkbereich „M“

Herrenstraße

Bornklagengasse

Steingrubenstraße

Mauergasse in Höhe Hausnummer 5 a

Entenlaich

Bewohnerparkbereich „N“

Parkplatz Garnison

Bewohnerparkbereich „O“

Winkelgasse

§ 3

Voraussetzungen

(1) Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist oder dort tatsächlich wohnt.

(2) Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen werden oder der Eintrag „wechselnd“ vorgenommen werden.

(3) Vom Erwerb eines Bewohnerparkausweises kann nicht die Bereitstellung eines Parkplatzes abgeleitet werden. Die Stadt Bad Langensalza behält sich vor, die erteilte Genehmigung jederzeit einzuschränken oder auf bestimmte Zeit aussetzen zu können.

§ 4

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen betragen:

bis 5 Monate:

ab 01.01.2025:

45,00 €

bis 5 Monate:

ab 01.01.2027:

60,00 €

bis 12 Monate:

ab 01.01.2025:

90,00 €

bis 12 Monate:

ab 01.01.2027:

120,00 €

§ 5

In-Kraft-Treten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bad Langensalza, den 12.12.2024

Matthias Reinz

Bürgermeister