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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 1/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

aus der 4. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 12.12.2024

Öffentliche Sitzung

26.

1. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Gebühren

für Sondernutzungen an

öffentlichen Straßen im Gebiet der

Stadt Bad Langensalza

(Sondernutzungsgebührensatzung)

VL-90/8/2024

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Langensalza (Sondernutzungsgebührensatzung). Der in der Anlage beigefügte Entwurf ist Bestandteil der Beschlussfassung.

23 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Langensalza (Sondernutzungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI.S.41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 290) und des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der vom 28. Juni 2007 geltenden Fassung (BGBl. I S. 1206) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409) hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Langensalza (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage zur Satzung erhält die folgende Fassung:

„Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Langensalza (Sondernutzungsgebührensatzung)

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Abkürzungen:

p/T = pro Tag

p/M = pro Monat

p/W = pro Woche

p/J = pro Jahr

p/m2 = pro Quadratmeter

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Langensalza, den.....

Matthias Reinz  —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister