Der vom Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 02.11.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: „PV-Freiflächenanlage an der Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ in der Stadt Bad Langensalza (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) sowie die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
20.11.2023 bis 22.12.2023 (einschließlich)
im Fachbereichs II -Städtebau, Stadtentwicklung und Liegenschaften, Ratswaage, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza während folgender Zeiten:
| Montag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gelände der Garnison II geschaffen werden. Die auf dem Gelände der Garnison II bereits vorhandenen PV-Freiflächenanlagen sowie Dachanlagen sollen nun im Bebauungsplanverfahren durch die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik im Bereich der Kompostieranlage sowie ehemaligen Baumschule erweitert werden.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug |
| 2. 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange davon 8 mit Umweltbezug, keine Stellungnahme der Öffentlichkeit | Blendschutz - Immissionsschutz, Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Wasserschutz, Bodenschutz, Altlastenverdachtsfläche, Denkmalschutz,, Flächenverbrauch; Waldrecht, Biotopschutz |
| 3. artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben (Bodenbrüter / Freibrüter in Gehölzen / Feldhamster / Reptilien) |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.
Schutzgut Mensch (1, 2): Aussagen zum Immissionsschutz, hier insbesondere Blendschutz für angrenzende Wohnbebauung sowie Verkehrsteilnehmer, geringe Einsehbarkeit,
Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope (1, 2, 3): Aussagen zum Lebensraumpotential für Tiere und Pflanzen / insbesondere Prüfung der Betroffenheit von Brutvögeln, Feldhamstern, Reptilien im Plangebiet, Neupflanzung von Hecken zur Eingrünung, Erhalt geschützter Biotope;
Schutzgut Fläche (1, 2): Inanspruchnahme von bereits ehemals genutzter Fläche (Garnision II / Baumschule);
Schutzgut Boden (1, 2): Bewertung des anstehenden Bodens entsprechend des Funktionserfüllungsgrades / Bodenbeschaffenheit, Altlastenverdachtsfläche, bereits anthropogene Beeinträchtigungen vorhanden; Beschränkung der versiegelbaren Fläche / des Bodeneingriffs;
Schutzgut Landschaft (1, 2): Aussagen zum Landschaftsraum / Ortsbild und Wirkung des Vorhabens; Eingrünung durch Heckenpflanzungen;
Schutzgut Wasser (1, 2): keine Oberflächengewässer im Plangebiet; Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet;
Schutzgut Klima / Luft (1): mikroklimatische Veränderungen durch Überstellung mit Modulen; Pflanzung von Gehölzen, Höhenfestsetzung für Modulunterkante - Durchlüftung;
Schutzgut Kultur- und Sachgüter (1, 2): Hinweise bezüglich archäologischer Bodenfunde.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Bauzeitenregelung, Eingrünung durch Heckenpflanzung, Erhalt vorhandener geschützter Biotope, schonende Bauverfahren (ohne Bodeneingriff).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen können schriftlich in der Stadtverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an stellungnahme@bad-langensalza.de übermittelt werden.
Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes über das Internetportal der Stadt Bad Langensalza badlangensalza.de/die-stadt/buergerservice/bauleitplanung bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen https://pltweise.de/bauleitplaene/ im o.g. Zeitraum einsehbar.
Bad Langensalza, den 08.11.2023
Reinz — Siegel
Bürgermeister