Zu unserer am Mittwoch, den 30. Oktober 2024 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus zu Grumbach stattfindenden Mitgliederversammlung unserer Jagdgenossenschaft laden wir Sie als Landeigentümer der Gemarkung Grumbach recht herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rolf Kaiser |
| 4. | Bericht des Kassenführers Siegfried Schmidt |
| 5. | Bericht der Rechnungsprüfer René Trübenbach; Thomas Wilhelm |
| 6. | Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 |
| 7. | Entlastung des Vorstandes |
| 8. | Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung |
| 9. | Sonstiges |
| 10. | Schlussbemerkungen |
Diskussionen erfolgen jeweils im Anschluss an die Tagesordnungspunkte.
Besondere Hinweise unter Bezugnahme auf unsere gültige Satzung vom 20.07.2022:
§ 8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen … - Absatz 3:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
§ 8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen… - Absatz 1:
Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten.
Die Beschlussfähigkeit obiger Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung und unter Beachtung aller einzuhaltenden Formen und Fristen - nachdem die entsprechende Feststellung diesbezüglich erfolgte (siehe TOP 2 der Mitgliederversammlung) - gegeben.
Die Verteilung der Einladung erfolgt durch Postwurf und durch Aushang in der Gemeinde Grumbach bis zum 15. Oktober 2024 sowie durch Veröffentlichung im Heimatboten.
gez. Kaiser - Jagdvorsteher