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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 10/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

Beschlussausfertigung

aus der 8. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 02.09.2025

Öffentliche Sitzung

15.

Änderung des Beschlusses VL-153/8/2025

zur Einleitung des Verfahrens zur

4. Änderung mit Erweiterung des

Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE Nord“

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

durch Erweiterung des Geltungsbereiches

VL-191/8/2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE Nord“ beschlossen (Beschlusses VL-153/8/2025).

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses Beschluss-Nr. VL-153/8/2025 soll nun gemäß der Anlage um die Flurstücke 49/1, 49/2, 49/3 und 49/4 in der Gemarkung Bad Langensalza, Flur 6 in nördliche Richtung und das Flurstück 55/3 der Flur 2 in westliche Richtung erweitert werden. Zudem werden die Flurstücke des bestehenden Firmengeländes in den Änderungsbereich (s. Anlage) einbezogen.

Der Beschluss-Nr. VL-153/8/2025 vom 12.06.2025 behält weiterhin seine Gültigkeit.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung zum Aufstellungsbeschluss VL-153/8/2025 ortsüblich bekannt zu machen

23 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister

Anlage: