aus der 8. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 02.09.2025
Öffentliche Sitzung
| 15. | Änderung des Beschlusses VL-153/8/2025 zur Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE Nord“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB durch Erweiterung des Geltungsbereiches | VL-191/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE Nord“ beschlossen (Beschlusses VL-153/8/2025).
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses Beschluss-Nr. VL-153/8/2025 soll nun gemäß der Anlage um die Flurstücke 49/1, 49/2, 49/3 und 49/4 in der Gemarkung Bad Langensalza, Flur 6 in nördliche Richtung und das Flurstück 55/3 der Flur 2 in westliche Richtung erweitert werden. Zudem werden die Flurstücke des bestehenden Firmengeländes in den Änderungsbereich (s. Anlage) einbezogen.
Der Beschluss-Nr. VL-153/8/2025 vom 12.06.2025 behält weiterhin seine Gültigkeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung zum Aufstellungsbeschluss VL-153/8/2025 ortsüblich bekannt zu machen
23 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister
Anlage: