aus der 8. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 02.09.2025
Öffentliche Sitzung
| 16. | Beschluss über die Berücksichtigung der im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza (Abwägungsbeschluss) | VL-150/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und den Beteiligungen der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ im Ortsteil Aschara der Stadt Bad Langensalza vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss. Die Abwägungsübersicht ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Planungsbüro wird angewiesen, die beschlossenen Anregungen in die Planung und die Begründung einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, die eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
1 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister