aus der 8. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 02.09.2025
Öffentliche Sitzung
| 17. | Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ der Stadt Bad Langensalza gem. § 10 BauGB (Satzungsbeschluss) | VL-151/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gem. § 19 ThürKO i. V. m. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark am Gewerbepark Aschara“ im Ortsteil Aschara der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 25. August 2025 als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird gebilligt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Satzung beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis zur Genehmigung vorzulegen und die erteilte Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auch in das Internet eingestellt.
19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister