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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 10/2025
Brandaktuell
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Aktuelles aus der Stadtverwaltung

Ausschreibung der Standplätze für den Bad Langensalzaer Wochenmarkt

für das Jahr 2026

Die Durchführung des Bad Langensalzaer Wochenmarktes richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Bad Langensalza in der jeweils gültigen Fassung.

Es findet für den Zeitraum vom 07.01.2026 bis 30.12.2026 mittwochs ein Wochenmarkt auf dem Neumarkt statt, für den folgendes Angebot zulässig ist:

1.

Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig,

2.

Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,

3.

rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs,

4.

Kleingartenbedarf außer chemischen Pflanzenschutzmitteln,

5.

Kränze, Grabgestecke,

6.

künstliche und getrocknete Blumen,

7.

eingetopfte Bäume und bewurzelte Bäume, jeweils bis zu 1 m Höhe.

Die Stadt Bad Langensalza schreibt zur Besetzung dieses Wochenmarktes folgende Standplätze aus:

Das für die Bewerbung benötigte Formular erhalten im Internet unter https://badlangensalza.de/buerger/formulare/ sowie im Gewerbeamt/ Bürgerservice der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Mühlhäuser Str. 40, 99947 Bad Langensalza.

Bad Langensalza, den 24.09.2025

Sabine Hilbig

Fachbereichsleiterin