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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Information des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises

Antragsstellung zur Förderung des Ehrenamtes für das Jahr 2024

Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises weist alle gemeinnützigen Vereine und Einrichtungen darauf hin, dass bis zum 31. Dezember 2023 die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Förderung des Ehrenamtes für das Jahr 2024 zu stellen.

Auf der Internetseite der Ehrenamtsagentur unter https://unstrut-hainich-kreis.de/index.php/foerderung-des-ehrenamtes befinden sich alle Informationen zur Beantragung der Förderung, die Antragsformulare sowie die Vergabegrundsätze.

Bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich die Verwaltung an den Grundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Die Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:

  • Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
  • Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise,
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
  • die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • die Förderung von Modellprojekten.

Die Anträge sind fristgemäß beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Bereich Ehrenamt (Lindenhof 01, 99974 Mühlhausen) einzureichen.

Sollten sich Fragen ergeben oder Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin Frau Jessica Döring (Tel. 03601 - 801016 oder per Email j.doering@uh-kreis.de).