Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE-Nord“ der Stadt Bad Langensalza gefasst. Planungsziel ist eine Änderung der Festsetzungen sowie eine Erweiterung des Geltungsbereiches zu Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verdichtung und Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich des Bebauungsplangebietes.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wurde der Vorentwurf unter Einbeziehung weiterer Flächen für den in der Abbildung gekennzeichneten Bereich zur Umsetzung des Planungsziels des o. g. Aufstellungsbeschlusses erstellt. Der Vorentwurf enthält die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur Nutzung der Flächen im Änderungs- und Erweiterungsbereich.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren geändert, so dass ergänzend ein Umweltbericht zu erstellen ist.
In Vorbereitung der weiteren Planungen soll die Bevölkerung über die Ziele und den Zweck der Planung und des damit verbundenen Bauleitplanverfahrens im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) informiert werden. Hierzu werden die Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom
Montag, den 1. Dezember 2025
bis einschließlich Freitag, den 16. Januar 2026
auf der Internetseite der Stadt Bad Langensalza (https://badlangensalza.de/rathaus/stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/planung/oeffentliche-bekanntmachungen-zu-auslegungen/) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Im gleichen Zeitraum werden die Planungsunterlagen zu den nachfolgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
ergänzend in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung I Stadtplanung, im II. OG Ratswaage (Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme im Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 2.Januar 2026 in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Ratswaage im II. OG, Mühlhäuser Straße 40 in Bad Langensalza nicht möglich ist.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich an die o. g. Anschrift, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an:
Stellungnahme@bad-langensalza.de.