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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 12/2024
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2024 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN: DE 07820800000442503000

BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen

zu zahlen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Mühlhausen, den 19.11.2024

Mülverstedt

Werkleiterin