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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 12/2025
Aktuelles aus der Stadtverwaltung
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Aktuelles aus der Stadtverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Gewerbegebiet „GE-Nord“, 4. Änderung mit Erweiterung

Information:

Die Offenlage des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE-Nord“, 4. Änderung mit Erweiterung der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3 BauBG, die im Heimatboten Nr. 11 am 20.11.2025 bekanntgemacht wurde, wird verschoben und nachfolgend erneut bekannt gemacht.

Gemeinsame Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „GE-Nord“ der Stadt Bad Langensalza gefasst. Planungsziel ist eine Änderung der Festsetzungen sowie eine Erweiterung des Geltungsbereiches zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verdichtung und Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Bereich des Bebauungsplangebietes.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens wurde der Vorentwurf unter Einbeziehung weiterer Flächen für den in der Abbildung gekennzeichneten Bereich zur Umsetzung des Planungsziels des o. g. Aufstellungsbeschlusses erstellt. Der Vorentwurf enthält die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur Nutzung der Flächen im Änderungs- und Erweiterungsbereich.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren geändert, so dass ergänzend ein Umweltbericht zu erstellen ist.

In Vorbereitung der weiteren Planungen soll die Bevölkerung über die Ziele und den Zweck der Planung und des damit verbundenen Bauleitplanverfahrens im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) informiert werden. Hierzu werden die Unterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom

Montag, den 5. Januar 2026

bis einschließlich Freitag, den 6. Februar 2026

auf der Internetseite der Stadt Bad Langensalza (https://badlangensalza.de/rathaus/stadtentwicklung-und-wirtschaftsfoerderung/planung/oeffentliche-bekanntmachungen-zu-auslegungen/) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Im gleichen Zeitraum werden die Planungsunterlagen zu den nachfolgenden Zeiten:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

ergänzend in der Stabsstelle Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung I Stadtplanung, im II. OG Ratswaage (Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich an die o. g. Anschrift, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: Stellungnahme@bad-langensalza.de.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Bad Langensalza in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Bad Langensalza, den 10. November 2025

gez. M. Reinz

Bürgermeister