aus der 9. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 27.11.2025
Öffentliche Sitzung
| 13. | Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Rinderhaltung und Biogasanlage" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im OT Zimmern der Stadt Bad Langensalza | VL- 218/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt beschließt gem. 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Rinderhaltung und Biogasanlage im Ortsteil Zimmern der Stadt Bad Langensalza, für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der vorhandenen Betriebe sowie für mögliche Erweiterungen unter Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes sowie der Erschließung und der Löschwasserversorgung geschaffen werden
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche Größe von ca. 7 ha.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
24 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister
Anlage: