aus der 9. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 27.11.2025
Öffentliche Sitzung
| 15. | Beschluss über die Abwägung der während der Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlagen Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße - Garnison II" der Stadt Bad Langensalza (Abwägungsbeschluss) | VL- 222/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Berücksichtigung der Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ vorgebracht wurden, entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss (Abwägungsübersicht). Diese Abwägungsübersicht ist Bestandteil des Beschlusses.
Dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die beschlossenen Anregungen in die Planzeichnung und die Begründung einzuarbeiten sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung zu informieren.
24 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister