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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil (AT)
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Die Stadt Bad Langensalza sucht freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich am Sonntag, den 26. Mai 2024 und am Sonntag, den 09. Juni 2024 sowie am Sonntag, den 01. September 2024 als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren.

Am 26. Mai 2024 finden folgende Kommunalwahlen statt:

Kreistagswahl des Landkreises Unstrut-Hainich

Stadtratswahl der Stadt Bad Langensalza

Landratswahl des Unstrut-Hainich-Kreises

Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Langensalza

Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen

Aschara, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Klettstedt, Merxleben, Nägelstedt, Thamsbrück, Ufhoven, Waldstedt, Wiegleben und Zimmern

Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament und darüber hinaus noch mögliche Stichwahlen aus der Landrats-, Bürgermeister- oder den Ortsteilbürgermeisterwahlen statt.

Am 01. September 2024 wird die Landtagswahl durchgeführt.

Um alle Wahlvorstände vollzählig besetzen zu können ist die Stadt Bad Langensalza an jedem Wahltag auf die Mitarbeit von insgesamt rund 200 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen. Das Gebiet der Stadt Bad Langensalza und der Ortsteile wird in 20 Stimmbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Für jeden Stimmbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der Stellvertreter/in und bis zu 7 weiteren Beisitzern/innen (Wahlhelfern/Wahlhelferinnen) besteht. Ausschließlich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einen Wahlvorstand berufen werden.

Grundsätzlich ist jede/r Wahlberechtigte zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer/in verpflichtet. Allerdings ist in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger freiwillig bereit sind, bei der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es "die anderen" schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie "hautnah" und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der nächsten Wahl! Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl/ Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe des Stimmzettels
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
  • Beschluss über die Zulassung oder Zurückweisung von Wähler/innen
  • Zählung der Wähler
  • Zählung der Stimmen
  • Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk

Die Wahlhelfer/innen benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Es wird dafür gesorgt, dass in jedem Stimmbezirk auch erfahrene Wahlhelfer/innen eingesetzt werden, die diese Aufgabe schon mehrfach einmal wahrgenommen haben. Zudem werden die Wahlvorsteher/innen und ihre Stellvertreter/innen sowie die Schriftführer/innen und ihre Stellvertreter/innen rechtzeitig vor der Wahl im Rahmen einer Wahlschulung über ihre Aufgaben detailliert geschult. In solch einem geschulten Team sind Sie als Bürgerin oder Bürger der Stadt Bad Langensalza als Wahlhelferin oder Wahlhelfer herzlich willkommen.

Die Arbeit der Wahlvorstände beginnt am Wahltag um 7.30 Uhr in den Wahllokalen mit Vorbereitungen und Absprachen zum Wahltag. Von 08.00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale für die Wähler zur Stimmenabgabe geöffnet. Anschließend erfolgt die öffentliche Auszählung. Nach Beendigung der Auszählung verkündet der/ die Wahlvorsteher/-in das ermittelte Ergebnis.

Je nach Umständen kann der/die Wahlleiter/-in festlegen, dass die Auszählung am Abend unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt wird.

Die Organisation des Wahltages obliegt dem Wahlvorstand selbst. So ist es nicht erforderlich, dass alle Mitglieder eines Wahlvorstandes die gesamte Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr anwesend sein müssen. Über den Tag hinweg, besteht natürlich die Möglichkeit, Pausen zu machen. Zur Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr ist jedoch die Anwesenheit aller Wahlhelfer Pflicht.

Jeder Wahlhelfer bekommt für sein Engagement am Wahltag, sowie am möglichen Folgetag ein Erfrischungsgeld. Dessen Höhe richtet sich nach der Funktion im Wahlvorstand.

Für die Tätigkeit als stellvertretende Wahlvorsteher, Schriftführer sowie Beisitzer in einem Wahlvorstand am Wahltag erhalten Bürgerinnen/Bürger eine Entschädigung in Höhe von 35,00 €. Für die Tätigkeit als Wahlvorsteher am Wahltag erhalten diese eine Entschädigung in Höhe von 45,00 €. Soweit es notwendig ist, die Auszählung des Wahlergebnisses an einem anderen Tag nach dem Wahltag fortzusetzen, erhalten die Bürgerinnen/Bürger eine Entschädigung i. H. v. 50% der genannten Beträge.

Wenn Sie Interesse an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Olaf Mäder im Bürgerservice, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603/ 859 111, der Ihnen auch gern weitere Fragen beantwortet.

Sabine Hilbig

Gemeindewahlleiterin