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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 2/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

10.

1. Änderung der Benutzungs- und

Entgeltordnung für die Nutzung

der Konzertkirche St. Trinitatis

VL-107/8/2024

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Konzertkirche St. Trinitatis. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.

22 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage:

1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis

Auf Grund der §§ 2, 18, 26 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1,2,12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 14.01.2025 die folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage erhält folgende Fassung:

„Anlage zur

Benutzungs- und Entgeltordnung

für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis

Auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten der Konzertkirche St. Trinitatis werden nachfolgende Nettoentgelte festgelegt. Die Entgelte werden pro Veranstaltungstag erhoben.

I. Kirchliche Veranstaltungen

1.

Gottesdienste der evangelischen Kirchgemeinde

in Bad Langensalza

(als Betriebskostenpauschale)

66,00 Euro

2.

Kirchliche Trauungen

264,00 Euro

II. Kulturelle / Kommerzielle Veranstaltungen

Für die Durchführung von Veranstaltungen Dritter

zu kommerziellen Zwecken wird ein Entgelt

festgelegt auf einen Betrag von:

 — 

 — 

594,00 Euro

Für die Durchführung von Veranstaltungen

durch Vereine, Kirchen

oder für Benefizveranstaltungen

wird ein Entgelt festgelegt auf einen Betrag von:

 — 

 — 

 — 

132,00 Euro

III. Sonstiges

Auf Antrag kann von der Stadt Bad Langensalza eine besondere Nutzung zugelassen und auch gesonderte Entgeltzahlungen vereinbart werden,

beispielsweise bei Veranstaltungen gemeinnütziger Einrichtungen, Veranstaltungen mit besonderen gesellschaftlichen Zwecken, Veranstaltungen städtischer Kooperationspartner usw.

Über die Nutzung und über die Höhe des Entgelts entscheidet der Bürgermeister.

Im Benutzungsentgelt für die Räume sind enthalten:

Übergabe der jeweils gemieteten Räume mit hauseigenem Mobiliar

Benutzung der Sanitäranlagen

Allgemeine Beleuchtung und Beheizung mit bauverträglicher Grundtemperatur

Reinigung im üblichen Rahmen

IV. Stundensatz

pro angefangene Stunde für einen eingesetzten Techniker

oder sonst. Bediensteten:

58,00 Euro

V. weitere Zusatzkosten

wie Brandwache, Einlass und Kasse, Security sowie zusätzliche Techniker oder höhere Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.

Artikel 2

Diese 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis tritt am 01. Februar 2025 in Kraft.

Bad Langensalza, den ...2025

Matthias Reinz  —  - Dienstsiegel -

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