| 10. | 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis | VL-107/8/2024 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der Konzertkirche St. Trinitatis. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.
22 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -
Anlage:
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis
Auf Grund der §§ 2, 18, 26 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1,2,12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 14.01.2025 die folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage erhält folgende Fassung:
„Anlage zur
Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis
Auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten der Konzertkirche St. Trinitatis werden nachfolgende Nettoentgelte festgelegt. Die Entgelte werden pro Veranstaltungstag erhoben.
I. Kirchliche Veranstaltungen
| 1. | Gottesdienste der evangelischen Kirchgemeinde in Bad Langensalza (als Betriebskostenpauschale) | 66,00 Euro |
| 2. | Kirchliche Trauungen | 264,00 Euro |
II. Kulturelle / Kommerzielle Veranstaltungen
| Für die Durchführung von Veranstaltungen Dritter zu kommerziellen Zwecken wird ein Entgelt festgelegt auf einen Betrag von: | — — 594,00 Euro |
| Für die Durchführung von Veranstaltungen durch Vereine, Kirchen oder für Benefizveranstaltungen wird ein Entgelt festgelegt auf einen Betrag von: | — — — 132,00 Euro |
III. Sonstiges
Auf Antrag kann von der Stadt Bad Langensalza eine besondere Nutzung zugelassen und auch gesonderte Entgeltzahlungen vereinbart werden,
beispielsweise bei Veranstaltungen gemeinnütziger Einrichtungen, Veranstaltungen mit besonderen gesellschaftlichen Zwecken, Veranstaltungen städtischer Kooperationspartner usw.
Über die Nutzung und über die Höhe des Entgelts entscheidet der Bürgermeister.
| Im Benutzungsentgelt für die Räume sind enthalten: | |
| • | Übergabe der jeweils gemieteten Räume mit hauseigenem Mobiliar |
| • | Benutzung der Sanitäranlagen |
| • | Allgemeine Beleuchtung und Beheizung mit bauverträglicher Grundtemperatur |
| • | Reinigung im üblichen Rahmen |
IV. Stundensatz
| pro angefangene Stunde für einen eingesetzten Techniker | |
| oder sonst. Bediensteten: | 58,00 Euro |
V. weitere Zusatzkosten
wie Brandwache, Einlass und Kasse, Security sowie zusätzliche Techniker oder höhere Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.
Artikel 2
Diese 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Konzertkirche St. Trinitatis tritt am 01. Februar 2025 in Kraft.
Bad Langensalza, den ...2025
Matthias Reinz — - Dienstsiegel -
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