| 11. | 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Gegenständen des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza | VL-106/8/2024 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kultur- und Kongresszentrum der Stadt Bad Langensalza.
Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.
22 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -
Anlage:
Auf Grund der §§ 2, 18, 26 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1,2,12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 14.01.2025 die folgende
2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Nutzung von Räumen und Gegenständen
des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza
beschlossen:
Artikel 1
Die Anlage erhält folgende Fassung:
„Anlage
Entgeltordnung
für das Kultur- und Kongresszentrum Bad Langensalza
Auf der Grundlage der Kalkulation der Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Nutzung von Räumen und Gegenständen des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza werden nachfolgend aufgeführte Entgelte
festgelegt.
1. Benutzungsentgelte für Räume
| Nutzungsvariante | Mietpreis Netto in € pro Tag |
| Großer Saal (inklusive Bühne, Künstlergarderoben, Rang) | 920,00 |
| Saalnebenräume (OG) | 250,00 |
| Saalnebenraum groß | 170,00 |
| Saalnebenraum klein | 80,00 |
| Kleiner Saal | 220,00 |
| Probesaal | 220,00 |
| Clubraum (EG) | 170,00 |
| Clubraum 1 | 80,00 |
| Clubraum 2 | 100,00 |
| Foyer | 440,00 |
Im Benutzungsentgelt für die Räume sind enthalten:
| • | Übergabe der jeweils gemieteten Räume mit hauseigenem Mobiliar |
| • | Benutzung der Sanitäranlagen |
| • | Allgemeine Beleuchtung und Heizung (Betriebskosten) |
| • | Reinigung im üblichen Rahmen |
2. Zusatzkosten bei Bedarf:
| a) | Für die Nutzung der hauseigenen Ton- und Lichttechnik wird pro angefangener Stunde des Technikers ein Entgelt von 58,00 € Netto berechnet. | |
| b) | weitere Zusatzkosten: | Einlass und Kasse |
|
| Brandwache Feuerwehr |
|
| Security |
|
| Zusätzlicher Techniker |
3. Benutzungsentgelte für
Einrichtungsgegenstände und sonstige Gebrauchsgegenstände
| Gegenstand | Mietpreis Netto in € pro Tag |
| Mobile Tonanlage Clubraum | 19,00 |
| Videoprojektor (Beamer) | 38,00 |
Bei Beschädigung der entliehenen Gegenstände sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu erstatten.“
Artikel 2
Diese 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Gegenständen des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza tritt am 01. Februar 2025 in Kraft.
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Matthias Reinz — - Dienstsiegel-
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