Titel Logo
Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 2/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche und sonstige Mitteilungen

11.

2. Änderung der Benutzungs- und

Entgeltordnung für die Nutzung von

Räumen und Gegenständen des

Kultur- und Kongresszentrums

der Stadt Bad Langensalza

VL-106/8/2024

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kultur- und Kongresszentrum der Stadt Bad Langensalza.

Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussfassung.

22 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage:

Auf Grund der §§ 2, 18, 26 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1,2,12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 14.01.2025 die folgende

2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung

für die Nutzung von Räumen und Gegenständen

des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza

beschlossen:

Artikel 1

Die Anlage erhält folgende Fassung:

„Anlage

Entgeltordnung

für das Kultur- und Kongresszentrum Bad Langensalza

Auf der Grundlage der Kalkulation der Benutzungs- und Entgeltordnung

für die Nutzung von Räumen und Gegenständen des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza werden nachfolgend aufgeführte Entgelte

festgelegt.

1. Benutzungsentgelte für Räume

Im Benutzungsentgelt für die Räume sind enthalten:

Übergabe der jeweils gemieteten Räume mit hauseigenem Mobiliar

Benutzung der Sanitäranlagen

Allgemeine Beleuchtung und Heizung (Betriebskosten)

Reinigung im üblichen Rahmen

2. Zusatzkosten bei Bedarf:

a)

Für die Nutzung der hauseigenen Ton- und Lichttechnik

wird pro angefangener Stunde des Technikers

ein Entgelt von 58,00 € Netto berechnet.

b)

weitere Zusatzkosten:

Einlass und Kasse

Brandwache Feuerwehr

Security

Zusätzlicher Techniker

3. Benutzungsentgelte für

Einrichtungsgegenstände und sonstige Gebrauchsgegenstände

Bei Beschädigung der entliehenen Gegenstände sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu erstatten.“

Artikel 2

Diese 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Gegenständen des Kultur- und Kongresszentrums der Stadt Bad Langensalza tritt am 01. Februar 2025 in Kraft.

Bad Langensalza, den ...2025

Matthias Reinz  —  - Dienstsiegel-

Bürgermeister