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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 2/2026
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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11. Beschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes PV-Freiflächenanlage Nr

Beschlussausfertigung

aus der 10. Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 16.12.2025

Öffentliche Sitzung

11.

Beschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße-Garnison II" der Stadt Bad Langensalza

VL-224/8/2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gem. § 19 Thür KO i.V.m. § 10 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße Garnison II“ der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 06.11.2025 als Satzung. Die städtebauliche Begründung, der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag werden gebilligt.

Der zwischen der Stadt Bad Langensalza und dem Vorhabenträger geschlossene Durchführungsvertrag gemäß § 12 (1) BauGB liegt vor.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Nr. 2 an der Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ der Stadt Bad Langensalza zu beantragen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Den Planunterlagen ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a (1) BauGB beizufügen. Der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch gemäß § 10a (2) BauGB in das Internet eingestellt.

19 Ja-Stimmen (mehrheitlich)

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -