Der Fachdienst Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement informiert darüber, dass das Lastschriftverfahren für die Hortgebühren ab dem 1.März wieder ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das zugrunde liegende technische Problem konnte inzwischen erfolgreich behoben werden.
Der Lastschrifteinzug der Hortgebühren erfolgt damit zum 1. März.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen hierfür nicht selbst tätig werden. Die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und März werden gesammelt zum genannten Termin per Lastschrift eingezogen.
Wir bitten die in den vergangenen Monaten entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug der Hortgebühren zu entschuldigen und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.
Sofern für die Zeiträume von Januar bis März 2026 bereits Zahlungen erfolgt sind, bitten wir Sie, sich an die Abteilung Hortgebühren des Fachdienstes Schulverwaltung sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu wenden.
Kontaktdaten:
Fachdienst Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Hortgebühren
Tel.: 03601 802635
E-Mail: hortgebuehren@uh-kreis.de
Hinweis:
Um eine möglichst umfassende Information aller betroffenen Eltern sicherzustellen, bitten wir darum, diese Mitteilung an weitere Eltern weiterzugeben sowie in Eltern- und/oder Klassengruppen zu teilen.
Ronja Rothe