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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung

Die in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Langensalza am 15.12.2022 (Beschluss-Nr.: VL-688/7/2022) beschlossene Satzung:

4. Satzung zur Änderung der Satzung

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

(4. Änderungssatzung)

wird entsprechend § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO i.V.m. § 2 Abs. 5 ThürKAG nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

Die o. g. Satzung wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis ordnungsgemäß angezeigt und mit Schreiben vom 12.01.2023 in der geltenden Fassung bestätigt.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung betreffen, können von jedermann gegenüber der Stadt Bad Langensalza geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich mit Begründung unter Bezeichnung des Sachverhaltes bei der Stadt Bad Langensalza, Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza, anzuzeigen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Bad Langensalza, 20.02.2023

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  (Siegel)