zum Vollzug der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) vom 07. April 2006 (GVBl. S. 245) in der derzeit gültigen Fassung
Mit Inkrafttreten der neu gefassten vorgenannten Verordnung, haben sich die Vorgaben für die Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Langensalza geändert.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, macht es sich erforderlich die bisherige Satzung neu zu beschließen.
Die neu zu beschließende Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Langensalza liegt in der Zeit
vom 20.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023
in der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Dienstgebäude „Ratswaage“, Mühlhäuser Straße 40, Dachgeschoss - Liegenschaftsverwaltung während folgender Zeiten für die Mitglieder der Jagdgenossenschaft zur Einsichtnahme aus:
| Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Frank Büchner
Vorsitzender