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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 3/2024
Aktuelles aus der Stadtverwaltung
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Aktuelles aus der Stadtverwaltung

Der Landkreis Unstrut-Hainich richtet in Bad Langensalza in Kooperation mit der Stadtverwaltung Bad Langensalza eine Bioabfallsammelstelle ein, an der sowohl biologisch abbaubare Abfälle aus privaten Haushaltungen, getrennt nach Nahrungs- und Küchenabfällen sowie Grüngut, angenommen werden.

Zu Nahrungs- und Küchenabfällen zählen beispielsweise Lebensmittel- und feste Speisereste, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz.

Grüngut umfasst Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen, wie beispielsweise Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt, Stauden, Mähgut, Blumen und -reste, Unkraut und sonstige Pflanzenabfälle (ohne gefährliche Stoffe).

Die Bioabfallsammelstelle befindet sich auf dem

Grundstück der Firma Thüringer Recycling GmbH

in der Molkereistraße,

in der es den Bürgern der Stadt möglich ist, an den Terminen

12.04. / 13.04.

und

26.04. / 27.04.

17.05. / 18.05.

und

31.05. / 01.06.

14.06. / 15.06.

und

28.06. / 29.06.

12.07. / 13.07.

und

26.07. / 27.07.

09.08. / 10.08.

und

23.08. / 24.08.

06.09. / 07.09.

und

27.09. / 28.09.

11.10. / 12.10.

und

25.10. / 26.10.

08.11. / 09.11.

und

22.11. / 23.11.

freitags von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und jeweils samstags im Zeitraum von 08.00 bis 12.00 Uhr Bioabfälle wie oben beschrieben, welche ausschließlich auf Privatgrundstücken und nicht im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit angefallen sind, gegen eine Gebühr abzugeben.

Die Gebühren sind wie folgt:

! Die Gebühr ist in bar zu entrichten;

es ist keine Kartenzahlung möglich!

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile des Grüngutes mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (Feuerbrand, Scharka usw.) befallen sind, dürfen diese nicht mit abgegeben werden. Wenden Sie sich stattdessen bitte an die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Straße 101, Erfurt als zuständige Pflanzenschutzbehörde.

Die zur Entgegennahme berechtigten Mitarbeiter des Gartenbauamtes werden die Liefermengen erfassen, diese auf ihren Inhalt prüfen und entsprechend abrechnen. Bei der Abgabe ist der Ort (Wohnort), an dem das Grüngut angefallen ist, anzugeben.

Bad Langensalza, den 08.02.2024

Matthias Reinz

Bürgermeister