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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 3/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

Jagdgenossenschaft Grumbach

Einladung

Zu unserer am Montag, den 24. März 2025 um 17.00 Uhr im Bürgerhaus zu Grumbach stattfindenden Mitgliederversammlung unserer Jagdgenossenschaft laden wir Sie als Landeigentümer der Gemarkung Grumbach recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung

und der Beschlussfähigkeit

3.

Bestätigung des Protokolls der MV vom 30. Oktober 2024

4.

Bericht des Jagdvorstehers Rolf Kaiser

5.

Bericht des Kassenführers Siegfried Schmidt

6.

Bericht der Rechnungsprüfer

René Trübenbach; Thomas Wilhelm

7.

Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5

8.

Entlastung des Vorstandes

9.

Beschlussfassung zur

Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

10.

Wahl des Vorstandes

(Vorschläge bitte formlos bei B. Helbing abgeben)

11.

Wahl der Rechnungsprüfer

12.

Verlängerung Jagdpacht

13.

Informationen zur 35 Jahr-Feier 2025

unserer Jagd- und Waldgenossenschaft am 20./21. Juni 2025

14.

Sonstiges

15.

Schlussbemerkungen

Diskussionen erfolgen jeweils im Anschluss an die Tagesordnungspunkte.

Besondere Hinweise

unter Bezugnahme auf unsere gültige Satzung vom 20.07.2022:

§ 8 Absatz 3:

Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen …

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenenOrgane oder deren Beauftragte.

§ 8 Absatz 1:

Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen…

Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Stimmenmehrheit mitgezählt. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten.

Die Beschlussfähigkeit obiger Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung und unter Beachtung aller einzuhaltenden Formen und Fristen - nachdem die entsprechende Feststellung diesbezüglich erfolgte (siehe TOP 2 der Mitgliederversammlung) - gegeben.

Die Verteilung der Einladung erfolgt durch Postwurf und durch Aushang im Ortsteil Grumbach bis zum 28. Februar 2025 sowie durch Veröffentlichung im Heimatboten.

16. Februar 2025

Kaiser - Jagdvorsteher