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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 3/2025
Öffentliche und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche und sonstige Mitteilungen

Bohrgerät auf einer Baustelle

In Thüringen besteht ab sofort die Möglichkeit, Bohrungen zur Erkundung des geologischen Untergrundes oder zur Nutzung von Erdwärme und Grundwasser digital anzumelden.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt dafür unter www.bohranzeige.thueringen.de ein weiteres digitales Antrags- und Anzeigeverfahren der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung.

Der Anzeigende erhält die Bestätigung des Anzeigeeingangs beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nach drei Werktagen. Außerdem wird die jeweilige untere Wasserbehörde über das geplante Vorhaben informiert. Diese prüft, ob es sich um eine Anzeige gem. § 49 Abs. 1 oder 2 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 41 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz handelt. Diese ist immer dann erforderlich, wenn sich das Vorhaben unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken kann. Die untere Wasserbehörde teilt dem Anzeigenden mit, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis (z. B. bei der Entnahme von Grundwasser) für das Vorhaben notwendig ist.

Der Anzeigende kann den beteiligten Behörden über das System auch Mitteilungen senden, z. B. auf Verzögerungen hinweisen oder Unterlagen nachliefern, und im weiteren Verfahren das erforderliche Einreichen der Ergebnisse der Bohrungen abwickeln. Bislang ging das nur per E-Mail oder auf dem Postweg

Davon profitieren vorwiegend Bohrunternehmen und geologische Ingenieurbüros, aber auch Haus- oder Gartenbesitzer, die z. B. Erdwärmesonden oder Bohrbrunnen sowie Bohrungen für Baugrund- und Rohstofferkundungen oder geophysikalische Untersuchungen anmelden müssen. Bisher war das nur unter Beachtung verschiedener Gesetze bei mehreren Behörden möglich. Die Anzeige erfolgt jetzt nutzerfreundlich in einem einzigen Verfahren bequem und papierlos gegenüber dem TLUBN sowie den unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Nähere Informationen zu den Themen "Geologiedatengesetz" und "Anzeige von Bohrungen" sind auf der Webseite des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau/geologie-und-boden/geologiedatengesetz) und in der Informationsbroschüre Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z.B. Bohrungen), Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz zu finden.