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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Beschlussausfertigung

aus der 31. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 23.03.2023

Öffentliche Sitzung

12.

Beschluss über die Aufstellung eines

vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes:

„PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“

in der Stadt Bad Langensalza

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

VL-

714/7/2023

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ in Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 58/6 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Bad Langensalza mit einer Größe von ca. 6,4 ha.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

Im Süden:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Grünland)

Im Osten:

Gehölzflächen mit anschließendem Ackerland

Im Westen:

Kompostieranlage und PV-Freiflächenanlagen

auf den Flächen der Garnison II

Im Norden:

Flächen der Garnison II und Wald

Die Ausweisung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

20 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  — - Siegel -