Öffentliche Sitzung
| 12. | Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: „PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ in der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB | VL- 714/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ in Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 58/6 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Bad Langensalza mit einer Größe von ca. 6,4 ha.
| Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: | |
| Im Süden: | landwirtschaftliche Nutzfläche (Grünland) |
| Im Osten: | Gehölzflächen mit anschließendem Ackerland |
| Im Westen: | Kompostieranlage und PV-Freiflächenanlagen auf den Flächen der Garnison II |
| Im Norden: | Flächen der Garnison II und Wald |
Die Ausweisung der Photovoltaik-Freiflächenanlage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
20 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -