Öffentliche Sitzung
| 13. | Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes und über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3(1) BauGB und § 4(1) BauGB (Baugesetzbuch) (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL- 715/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Vorentwurf des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage Thamsbrücker Landstraße - Garnison II“ der Stadt Bad Langensalza bestehend aus A- Planzeichnung, B-Städtebaulicher Begründung und C-Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag in der Fassung vom 09.01.2023 und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4(1) BauGB.
Träger des Planverfahrens ist die Stadt Bad Langensalza. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza bekannt zu machen.
20 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -