Öffentliche Sitzung
| 14. | Beschluss über die Billigung des Planentwurfes und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza gemäß § 3(2) BauGB und § 4(2) BauGB (Baugesetzbuch) i.V. mit § 4a BauGB (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss) | VL- 716/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza billigt den Entwurf des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Rasenmühlenweg“ der Stadt Bad Langensalza in der Fassung vom 13.02.2023 bestehend aus A-Planzeichnung, B- städtebaulicher Begründung, C-Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sowie D- Anlage 1 Baugrundgutachten und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden,der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4(2) BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu unterrichten.
Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Bad Langensalza bekannt zu machen.
18 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -