Öffentliche Sitzung
| 15. | Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Barfüßerkloster“ der Stadt Bad Langensalza sowie zur Aufhebung des Änderungsbeschlusses VL-316/7/2021 | VL- 717/7/2023 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza fasst den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Barfüßerkloster“ sowie zur Aufhebung des Änderungsbeschlusses VL-316/7/2021. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Bebauungsplan „Barfüßerkloster“ wurde am 03.11.2016 durch den Stadtrat der Stadt Bad Langensalza aufgestellt und durch das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises unter Aktenzeichen 624-2017-06 am 13.07.2017 genehmigt. Durch die Bekanntmachung der Genehmigung am 03.08.2017 im Amtsblatt der Stadt wurde dieser Bebauungsplan rechtskräftig. Am 04.03.2021 fasste der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Beschluss-Nr. VL-316/7/2021.
20 Ja-Stimmen (einstimmig)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -