Der vom Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 23.03.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Rasenmühlenweg“ (Teil A) und der Entwurf der städtebaulichen Begründung (Teil B) sowie des Umweltberichts (Teil C) mit der Anlagen I (Teil D) liegen vom
02.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023
im Fachbereichs II -Stadtentwicklung und Liegenschaftsverwaltung, Ratswaage, Mühlhäuser Straße 40, 99947 Bad Langensalza während folgender Zeiten:
| Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes am Rasenmühlenweg im östlichen Teil Bad Langensalzas geschaffen werden. Die Stadt möchte durch die Ausweisung eines Wohngebietes die geordnete städtebauliche Entwicklung am Standort sichern und Missstände, in Form von Leerstand, verhindern. Aufgrund des Flächenzuschnittes und der Vornutzung des Gebietes werden zwei Baugrundstücke ermöglicht, die für Einzel- und Doppelhäuser genutzt werden können. Momentan befindet sich ein ehemalig gewerblich genutztes Gebäude auf der Fläche.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts (1.) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| Art der vorhandenen Information | Thematischer Bezug | |
| 2. | 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange davon 5 mit Umweltbezug, eine Stellungnahme der Öffentlichkeit | Artenschutz, Eingriff/Ausgleich, Baumschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Flächenverbrauch |
| 3. | artenschutzrechtliche Prüfung integriert im Umweltbericht | Prüfung der Betroffenheit europarechtlich geschützter Arten durch das Planvorhaben (Gebäudebrüter, Fledermäuse, Höhlenbrüter im Altbaumbestand) |
| 4. | Baugrundgutachten (Anlage I) | Untersuchung des Baugrundes inkl. Versickerungsfähigkeit des Bodens |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, Tiere, Pflanzen / Biotope, den Boden, die Fläche, Wasser, das Landschaftsbild sowie Klima / Luft und Kultur- / Sachgüter geprüft.
Schutzgut Mensch (1, 2):
Aussagen zum Immissionsschutz, vorwiegend Grünflächen und Wohnbebauung in der Umgebung;
Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope (1, 2, 3):
Aussagen zum Lebensraumpotential für Tiere und Pflanzen / insbesondere Prüfung der Betroffenheit von Gebäudebrütern, Fledermäusen und Höhlenbrütern im Plangebiet, Erhalt von vorhandenen Altbäumen im Plangebiet, Neupflanzung von Hecken und Bäumen zur Eingrünung; Anbringen von Nisthilfen für Höhlenbrüter, Entsiegelung von ehemals gewerblich genutzten Flächen;
Schutzgut Fläche (1, 2):
Inanspruchnahme von bereits ehemals genutzter Fläche (altes gewerblich genutztes Gebäude) im städtischen Zusammenhang;
Schutzgut Boden (1, 2):
Bewertung des anstehenden Bodens entsprechend des Funktionserfüllungsgrades / Bodenbeschaffenheit, bereits beeinträchtigte Flächen teil-/vollversiegelt am Standort vorhanden;
Schutzgut Landschaft (1, 2):
Aussagen zum Landschaftsraum / Ortsbild und Wirkung des Vorhabens; Eingrünung durch Heckenpflanzung, Erhalt von Altbäumen;
Schutzgut Wasser (1, 2, 4):
keine Oberflächengewässer im Plangebiet; Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet nicht möglich, Entwässerungskonzept;
Schutzgut Klima / Luft (1):
lokalklimatische Veränderungen durch Versiegelung von Freiflächen; erhöhte Wärmespeicherung; Erhalt und Pflanzung von Gehölzen, Entsiegelung von Flächen;
Schutzgut Kultur- und Sachgüter (1, 2):
Hinweise bezüglich archäologischer Bodenfunde.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:
Bauzeitenregelung, Eingrünung durch Heckenpflanzung, Erhalt von Altbäumen, Anbringen von Nistkästen für Höhlenbrüter, schonende Bauverfahren - Boden.
Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Entwurfes über das Internetportal der Stadt Bad Langensalza www.badlangensalza/buergerservice/bauleitplanung bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen www.pltweise.de im o.g. Zeitraum einsehbar.
Bad Langensalza, den 03.04.2023
gez. Reinz
Bürgermeister