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Bad Langensalzaer Heimatbote mit Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil (AT)
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Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Zimmern

zum Vollzug der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) vom 07. April 2006 (GVBI. S. 245) in der derzeit gültigen Fassung

Mit Inkrafttreten der neu gefassten vorgenannten Verordnung, haben sich die Vorgaben für die Satzung der Jagdgenossenschaft Zimmern geändert.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, macht es sich erforderlich die bisherige Satzung neu zu beschließen. Die neu zu beschließende Satzung der Jagdgenossenschaft Zimmern liegt in derZeit

vom 24.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023

in der Stadtverwaltung Bad Langensalza, Dienstgebäude „Ratswaage“, Mühlhäuser Straße 40, Dachgeschoss- Liegenschaftsverwaltung während folgender Zeiten für die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zimmern zur Einsichtnahme aus:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

Werner Ötterer

Jagdvorsteher