Das Ehrenamt einer stellvertretenden Schiedsperson ist in der Stadt Bad Langensalza schnellstmöglich neu zu besetzen.
Dieses Ehrenamt können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25 Jahre, höchstens jedoch 70 Jahre alt sind und die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter sowie Interesse an einer solchen Aufgabe haben.
Die Aufgabe der Schiedsfrau / des Schiedsmannes besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögens- und strafrechtlicher Art - zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Aufgabenpalette des „Schlichters“ ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch leichtere Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.
Die stellvertretende Schiedsfrau / der stellvertretende Schiedsmann wird für 5 Jahre vom Stadtrat der Stadt Bad Langensalza gewählt und kann auf Wunsch auch wiedergewählt werden.
Wer Interesse an dem Aufgabengebiet hat wird gebeten, sich schriftlich
bis zum 31. Mai 2024
| bei der | Stadtverwaltung Bad Langensalza |
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| Verwaltungsleitung |
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| Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza |
zu bewerben.
Die Bewerbungsbedingungen und nähere Auskunft über das Amt des Schiedsmannes / der Schiedsfrau erhalten interessierte Bürger unter der Rufnummer der Stadtverwaltung 03603/859 0 oder 03603/859 112 oder unter
https://badlangensalza.de/rathaus/ausbildung-karriere/stellenausschreibungen/
Matthias Reinz
Bürgermeister