Der Stadtverwaltung Bad Langensalza ist es wichtig, lokale Ressourcen zu nutzen und die Wirtschaft unserer Stadt zu stärken. Aus diesem Grund möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie an öffentlichen Ausschreibungen für Projekte der Stadt teilnehmen können.
Die Stadtverwaltung führt regelmäßig Ausschreibungen für verschiedene Bauprojekte durch, darunter Renovierungen, Neubauten und Infrastrukturprojekte. Diese Ausschreibungen bieten eine hervorragende Gelegenheit für ortsansässige Unternehmen und Handwerker, ihr Fachwissen und ihre Dienstleistungen anzubieten und gleichzeitig zur Entwicklung ihrer Gemeinde beizutragen.
Die Vergabe kommunaler Aufträge durch die Stadt Bad Langensalza erfolgt unter Berücksichtigung der gültigen Vergaberechtsvorschriften. Da diese insbesondere im Hinblick auf öffentliche Ausschreibungen in den vergangenen Jahren einem stetigen Wandel unterlagen (u.a. Einführung UVgO, mehrmalige Fortschreibung des ThürVgG inkl. ThürVVöA, Fortschreibung VOB/A, Einführung Additonsverfahren bei freiberuflichen Leistungen, Einführung eForms) und auch künftig mit weiteren Änderungen besonders im Hinblick auf die elektronische Vergabe zu rechnen ist, möchten wir die Entwicklung im Vergaberecht zusammenfassen, die aktuelle Sachlage beschreiben und die Verfahrensweise im Umgang mit öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Bad Langensalza darlegen.
Die wesentliche Änderung die die allgemeine „Kommunikation“ im Vergabeverfahren festlegt, ist die sogenannte elektronische Vergabe („e-Vergabe“). Mit Kommunikation ist hierbei jeglicher Schrift- und Datenverkehr im Vergabeverfahren zu verstehen. Dies betrifft u.a. die Auftragsbekanntmachung / Veröffentlichung, die Bereitstellung von Vergabeunterlagen, die Annahme von Angeboten und Anträgen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase (Anfragen / Informationen / Nachsendungen), den Eröffnungstermin sowie ggf. weiterer Schriftwechsel bis zur Beauftragung. Dies soll künftig mit elektronischem Mitteln unter definierten technischen Parametern erfolgen.
Bereits im Jahr 2001 wurden in Deutschland mit der neuen Vergabeverordnung (VgV) sowie mit Signaturgesetz /-verordnung, die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Vergabe geschaffen.
Europaweite Ausschreibungen im Oberschwellenbereich sind seit 2016 elektronisch bekannt zu machen und seit 2018 vollständig elektronisch durchzuführen. Nationale Ausschreibungen (Unterschwellenbereich) von Liefer- und Dienstleistungen sind seit Einführung der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) in Thüringen seit 2020 (auf Bundesebene bereits seit 2017) ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 € vollständig elektronisch durchzuführen. Bei Bauleistungen ist seit 2019 (vgl. § 3 Abs. 3 ThürVgG sowie Abs. 3.5 ThürVVöA) die Veröffentlichung der Bekanntmachung in elektronsicher Form, mindestens auf der Bundesplattform (service.bund.de) sicherzustellen. Die vollständige elektronische Durchführung der Vergabeverfahren von Bauleistungen wird für die Kommunen seitdem empfohlen (für staatliche Auftraggeber sogar verpflichtend). Die elektronische Durchführung insbesondere von öffentlichen Ausschreibungen wurde somit sukzessiv von der Kür zur Pflicht. Durch die Stadt Bad Langensalza als öffentlicher Auftraggeber wurden somit kontinuierlich die neuen Anforderungen umgesetzt. Zunächst wurden die Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen elektronisch bereitgestellt, später wurden zunächst größere Vorhaben voll elektronisch durchgeführt und künftig wird dies bei allen öffentlichen Ausschreibungen der Regelfall werden. Es ist zudem davon auszugehen, dass bei einer der nächsten Fortschreibungen der VOB/A, die elektronische Vergabe für Bauleistungen ab einem bestimmten Auftragswert ebenfalls verpflichtend wird. Daher müssen sich auch kleine und mittelständische Unternehmen künftig hiermit auseinandersetzen, um sich weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen zu können.
Für die Durchführung der elektronischen Vergabe gibt es in der Zwischenzeit diverse Anbieter / Vergabeportale. Die Stadt Bad Langensalza nutzt derzeit das Portal www.subreport-elvis.de, da dies in der Region verbreitet und sich für Bieter und Auftraggeber nutzerfreundlich, einfach verständlich sowie kostengünstig darstellt. Die Auftragsbekanntmachungen der öffentlichen Ausschreibungen werden neben dem Vergabeportal auch auf der Bundesplattform (service.bund.de) sowie auf der städtischen Homepage (www.badlangensalza.de/rathaus/ausschreibungen) veröffentlicht. Diese können in der Regel einfach als PDF heruntergeladen bzw. geöffnet werden.
Im Bekanntmachungstext findet sich an der entsprechenden Stelle unter Punkt L) ein Verweis auf die Vergabeunterlagen.
In der Regel genügt ein Klick auf die Verlinkung und man wird direkt zum Vergabeportal weitergeleitet, wo die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden können. Sofern nach Sichtung der Unterlagen eine Teilnahme am Wettbewerb / eine Angebotsabgabe vorgesehen ist, wird jedoch eine Registrierung im Portal erforderlich. Dies bietet zudem den Vorteil, dass angemeldete Nutzer/Bieter, über Änderungen, Bieterinformationen etc. durch das Portal in Kenntnis gesetzt werden. Die allgemeine Registrierung ist in diesem Portal kostenfrei. Zur Wettbewerbsteilnahme / Angebotsabgabe wird eine Gebühr vom Portal erhoben. Dies betrifft ebenso den Auftraggeber bei Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Kosten hierfür sind jedoch im Vergleich zu anderen Portalen bzw. zur früheren Beschaffung der Unterlagen im Papierformat gering. Die Zulässigkeit von (ggf. parallelen) Angebotsabgaben in Papierform wird unter Beachtung der gültigen Vergabevorschriften in der Vergabebekanntmachung bzw. der Angebotsaufforderung geregelt und ist zwingend zu beachten. Tendenziell werden Angebote in Papierform in den elektronischen Verfahren aber nicht mehr angenommen.
Werden über die Vergabeplattform z. B. Verfahren für eine Freihändige Vergabe oder auch Beschränkte Ausschreibung angelegt, können allerdings nur Firmen in das Verfahren mit einbezogen werden, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben. Durch uns als Auftraggeber können keine Firmen hinzugefügt werden. Daher empfehlen wir eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform.
Unabhängig von Ausschreibungen der Stadt Bad Langensalza empfehlen wir Bietern zudem, die Veröffentlichungen auf der Plattform des Bundes (service.bund.de) bzw. des Landes (verwaltung.thueringen.de/evergabe) zu recherchieren, da hier im Allgemeinen von Plattformen auch anderer Auftraggeber eine Weiterleitung stattfindet. Somit stellen dies eine Gesamtübersicht aller aktiven öffentlichen Ausschreibungen (unabhängig der gewählten Plattformen) dar. Diese zentralisierte Erfassung wird zudem ab 2025 verpflichtend.
Die jeweils aktuellen Ausschreibungen, sowie allgemeinen Hinweise stellen wir zudem auf unserer städtischen Homepage unter www.badlangensalza.de/rathaus/ausschreibungen/ zur Verfügung.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Zusammenfassung über die Entwicklung im Vergaberecht offene Fragen beantworten konnten und stehen Ihnen jederzeit für weitere Anliegen gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Bad Langensalza