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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 4/2025
Aktuelles aus der Stadtverwaltung
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Aktuelles aus der Stadtverwaltung

aus der 6. Sitzung des Stadtrates vom 20.03.2025

Öffentliche Sitzung

11.

4. Satzung zur Änderung

der Hauptsatzung

der Stadt Bad Langensalza

VL-120/8/2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza vom 08.03.2019.

Die in der Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

22 Ja-Stimmen (einstimmig)

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -

Anlage:

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Stadt Bad Langensalza

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277) hat der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza in der Sitzung am 20.03.2025 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza beschlossen:

Artikel 1

§ 13 wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Die Veröffentlichungsbekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB erfolgen im Allgemeinen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza „Heimatbote“.“

Artikel 2

Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Langensalza tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Stadt Bad Langensalza

Bad Langensalza, den …….2025

Matthias Reinz  —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister