| 12. | Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 | VL-124/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Die festgestellte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen sowie derSchlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist mit dem Beschluss über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO
in der Zeit
| vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 |
im Rathaus, Parterre, Rathausinformation, Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza öffentlich ausgelegt und kann während der folgenden Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zu Kenntnisnahme vorzulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Auf Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
17 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -