| 13. | Entlastung des Bürgermeisters Herrn Matthias Reinz für das Haushaltsjahr 2023 | VL-125/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Matthias Reinz für das Haushaltsjahr 2023.
Der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Matthias Reinz für das Haushaltsjahr 2023 kann gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO
in der Zeit
| vom 22. April 2025 bis 5. Mai 2025 |
im Rathaus, Parterre, Rathausinformation, Marktstraße 1, 99947 Bad Langensalza während der folgenden Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
| Montag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Der Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Auf Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung und die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
17 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -