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Allgemeines Mitteilungsblatt der Stadt Bad Langensalza
Ausgabe 4/2025
Aktuelles aus der Stadtverwaltung
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Aktuelles aus der Stadtverwaltung

17.

Beschluss über die Aufstellung

eines vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes

„An der Eisenacher Straße -

Kleine Harth“

in der Stadt Bad Langensalza

gem. § 2 Abs. 1 BauGB

VL-131/8/2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Eisenacher Straße - Kleine Harth“ in der Stadt Bad Langensalza gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Der abgegrenzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 101/6, 24/7, 1/11, 1/12, 60/5 tlw. der Flur 4 in der Gemarkung Ufhoven mit einer Größe von ca. 59.870 m².

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:

Im Süden:

gehölzbestandene Flächen (Wald) und gärtnerisch genutzte Flächen

Im Osten:

landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker)

Im Westen:

Eisenacher Straße (B84) mit straßenbegleitendem Baumbestand, westlich der Bundesstraße grenzt das Naturschutzgebiet „Zimmerbach - Hellerbach“ an

Im Norden:

Eisenacher Straße (B84) mit straßenbegleitendem Baumbestand

Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.

20 Ja-Stimmen (mehrheitlich)

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Matthias Reinz

Bürgermeister  —  - Siegel -