| 17. | Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Eisenacher Straße - Kleine Harth“ in der Stadt Bad Langensalza gem. § 2 Abs. 1 BauGB | VL-131/8/2025 |
Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Eisenacher Straße - Kleine Harth“ in der Stadt Bad Langensalza gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der abgegrenzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 101/6, 24/7, 1/11, 1/12, 60/5 tlw. der Flur 4 in der Gemarkung Ufhoven mit einer Größe von ca. 59.870 m².
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch:
| Im Süden: | gehölzbestandene Flächen (Wald) und gärtnerisch genutzte Flächen |
| Im Osten: | landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) |
| Im Westen: | Eisenacher Straße (B84) mit straßenbegleitendem Baumbestand, westlich der Bundesstraße grenzt das Naturschutzgebiet „Zimmerbach - Hellerbach“ an |
| Im Norden: | Eisenacher Straße (B84) mit straßenbegleitendem Baumbestand |
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
20 Ja-Stimmen (mehrheitlich)
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Matthias Reinz
Bürgermeister — - Siegel -